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Als Patientenverfügung…
…bezeichnet man eine schriftliche Verfügung, für eine in der Zukunft liegende Situation, einen Willen nicht mehr erklären zu können.
Mit der Patientenverfügung werden für den Fall irreversibler Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder des Ausfalls lebenswichtiger Funktionen Anordnungen für die medizinische Behandlung, auch deren Ablehnung und Beendigung getroffen.
Eine unterschriebene und mit Datum versehende schriftliche Form ist für den Gesetzgeber ausreichend.